💡 Der Artikel ist nur für Manager:innen relevant
Wir können keine Steuerberatung geben, da die Steuergesetze je nach Land, Bundesland, Provinz und (manchmal) Unternehmenstyp variieren.
Wende dich bei steuerlichen Entscheidungen immer an die Finanzabteilung deines Unternehmens. Wir stellen sicher, dass du alle nötigen Informationen für eine reibungslose Abwicklung von uns bekommst.
Obwohl wir keine Beratung abgeben, ist es unsere Erfahrung, dass geldwerte Vorteile aus dem Dienstverhältnis steuerlich wirksam sind. Das bedeutet, dass selbstverwaltete Belohnungen vom Unternehmen an Mitarbeiter:innen als Teil des Gehaltes versteuert werden. Je nach Steuergesetzen gibt es hier monatliche (z.B. €50,-) oder jährliche Steuer- freigrenzen/freibeträge.
Bei Spenden vom Unternehmen ausgehend wird der Gesamtbetrag aller User:innen vom Unternehmen an die jeweilige Organisation übermittelt. Da Mitarbeiter:innen keinen Geldbetrag erhalten, entsteht keine Steuerpflicht. Nach dieser Auffassung kann das Unternehmen (und nicht der/die Mitarbeiter:in) für die Spende einen Steuerabzug geltend machen.
Wenn du in Europa bist:
Belohnungen, die von Pave Commute für alle unsere User:innen angeboten werden und zum Teil von Sponsoren und Partnern zur Verfügung gestellt werden, stellen idR keinen geldwerten Vorteil dar.
Dies sind Ansätze, die wir beobachtet haben, jedoch keine Beratung.